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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Herrn Witold Reimann, Webagentur Reimann, Schlegelstraße 10, 10115 Berlin-Mitte (nachfolgend Webagentur Reimann) und dem Auftraggeber (nachfolgend Auftraggeber) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Webagentur Reimann stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich – per E-Mail oder Briefpost – zu.

2. Angebotserstellung, Vertragsschluss

  1. Angebote der Webagentur Reimann sind unverbindlich, was bedeutet, dass sich Preis und Ausführung der angebotenen Leistung ändern können.
  2. Soweit die Webagentur Reimann die Konditionen für einen Auftrag mitteilt, stellt dies daher kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst wenn ein Auftraggeber mit den Konditionen einverstanden ist, liegt darin ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages durch den Auftraggeber vor.
  3. Ein Vertrag kommt erst zustande, sobald die Webagentur Reimann das Angebot des Auftraggebers angenommen hat. Dies kann wahlweise per Post oder E-Mail erfolgen.

3. Preise, Rechnungslegung und Verzug

  1. Nach Fertigstellung der Leistungen wird die Webagentur Reimann dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Diese Rechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
  2. Die Webagentur Reimann behält sich das Recht vor, Vorschusszahlungen und / oder Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen. Vorschuss- oder Zwischenrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
  3. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der in Rechnung gestellten Vergütung in Verzug, so kann die Webagentur Reimann Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz beanspruchen.

4. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt der Webagentur Reimann die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte zur Verfügung. Die Webagentur Reimann ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen.
  2. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Fotos, Grafiken und Tabellen.
  3. Der Auftraggeber spricht die Webagentur Reimann von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an die Webagentur Reimann – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

5. Nutzungsrechte und Namensnennung

  1. Die Webagentur Reimann räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erbrachte Leistung zu nutzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte Bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
  2. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an Webagentur Reimann entrichtet hat.
  3. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der fertigen Leistung, z. B. bei Webseiten bzw. Bestandteilen der Website im Internet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen.
  4. Der Auftraggeber wird die Webagentur Reimann im Impressum der Website als Urheber der Website nennen sowie auf die Webseite Webagentur Reimann verlinken, wobei der Link keine “nofollow”-Elemente enthalten darf. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung der Webagentur Reimann zu entfernen.

6. Abnahme, Pflichten von Webagentur Reimann

  1. Handelt es sich bei der von der Webagentur Reimann erbrachten Leistung um Arbeit im Webdesign, ist die Webagentur Reimann nach Fertigstellung der Leistung verpflichtet, dem Auftraggeber die erbrachte Leistung (Website, Webseitenelemente, Grafiken, etc.) auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder auf einem vom Auftraggeber benannten Server zugänglich zu machen.
  2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären.
  3. Während der Fertigstellungsphase ist die Webagentur Reimann berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
  4. Es bestehen keine Pflichten seitens der Webagentur Reimann, editierbare Originaldaten herauszugeben. Dies erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers nur gegen Entgeltzahlung, die gesondert zu vereinbaren ist.

7. Zusätzliche Serviceleistungen bei grafischen Entwürfen

  1. Grundsätzlich gelten die von Webagentur Reimann in dem Kostenvoranschlag festgelegten Stundenzeiten als verbindliche Leistung, wenn es um die Erstellung neuer grafischer Entwürfe geht.
  2. Soweit der Auftraggeber mit einem Entwurf nicht zufrieden ist, wird die Webagentur Reimann maximal zehn Prozent der im Kostenvoranschlag aufgeführten Stunden auf weitere Arbeit an der grafischen Erstellung aufwenden, wobei diese Zusatzleistung für den Kunden kostenfrei ist.
  3. Sollte der Auftraggeber nach erbrachter kostenfreier Zusatzleistung aber immer noch nicht zufrieden sein, hat sowohl der Auftraggeber als auch die Webagentur Reimann die Möglichkeit, das Projekt an dieser Stelle abzubrechen. Eine gegebenenfalls vereinbarte Vertragsstrafe wird in diesem Fall nicht fällig. Für den Fall des Abbruchs verzichtet Webagentur Reimann freiwillig auf die Bezahlung für diesen konkreten Leistungsposten des grafischen Entwurfs. Der Entwurf darf vom Auftraggeber in diesem Fall nicht genutzt werden.
  4. Alle anderen schon erbrachten Leistungsposten (wie z. B. die Konzeptionsphase) bleiben davon unberührt und sind vom Auftraggeber vertragsgemäß zu vergüten. Diese in § 7 der AGB aufgeführten zusätzlichen Serviceleistungen bei grafischen Entwürfen werden nur Vertragsbestandteil, soweit dies im Kostenvoranschlag der Webagentur Reimann ausdrücklich als Leistungsbestandteil aufgeführt ist. Wird in dem Kostenvoranschlag kein Bezug auf diese Zusatzleistung genommen, hat der Auftraggeber keinen Anspruch darauf.

8. Haftung, Gewährleistung

  1. Die Webagentur Reimann haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Webagentur Reimann auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Mitarbeiters der Webagentur Reimann gilt.
  2. Webagentur Reimann ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Webagentur Reimann nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte die Webagentur Reimann wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, das Webagentur Reimann von jeglicher Haftung freizustellen und der Webagentur Reimann die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  3. Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht eingefordert wurde, übernimmt die Webagentur Reimann keine Haftung.
  4. Für Mängel der erbrachten Leistung haftet die Webagentur Reimann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers beträgt ein Jahr.

9. Schlussbestimmungen

  1. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
  2. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, der Sitz der Webagentur Reimann als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand: 01.11.2013